Für die gewerbliche Einfuhr von allen Tabakwaren nach Deutschland schreibt der
Zoll verbindlich vor, dass die deutschen Steuerzeichen am am Produkt angebracht werden.
Dies gilt auch für den Versandhandel und Handel innerhalb der EU.
Bei Warensendungen von außerhalb der EU sind die Steuern beim Zoll zu entrichten.
Mit diesem Steuerkennzeichen/dem Zoll ergibt sich dann aber kein Preisvorteil mehr.
Der Zoll verfolgt dies auch zunehmend.
Deshalb ist bei allen günstigen Internet und Versandhändlern größte Vorsicht geboten.
Besonders bei eBay!!
Es drohen Einzug der Zigaretten und Strafen.
Die Freimengen (bis zu 1 kg Tabak innerhalb der EU und 200 von Außerhalb)
gelten nur, wenn diese von Privatpersonen persönlich über die Grenze
gebracht werden. In allen anderen Fällen ( also auch bei Versand durch "liebe Freunde")
gilt die Einfuhr als gewerblich.
Näheres ist bei
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/e0_tabak/i0_befoerderung/b 0_versteuert/index.html
nachzulesen.